BVerfG: Fett – LG Berlin: Fail

Schönes Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das ich heute bei Zeitrafferin gestolpert bin: Es ging um jemand der auf einer politischen Veranstaltung das Lied „Deutschland muss sterben“ der Punkband Slime abgespielt hat. Das Landgericht Berlin meinte dazu: Verunglimpfung des deutschen Staates (oder so), verurteilt.

Das BVerfG stellt nun klar dass die Aufführung selbstverständlich aufgrund der Kunstfreiheit geschützt ist und insbesondere auch dass das obige Lied als Kunst zu betrachten ist, auch wenn es plakativ „Deutschland muss sterben“ fordert. Dazu stellen die Richter einen geradezu genialen Textvergleich an:

Slime, Deutschland muss sterben:

Wo Faschisten und Multis das Land regiern,
wo Leben und Umwelt keinen interessieren,
wo alle Menschen ihr Recht verliern,
da kann eigentlich nur noch eins passieren:
Deutschland muß sterben, damit wir leben können.

Heinrich Heine, Die schlesischen Weber

Im düstern Auge keine Träne,
Sie sitzen am Webstuhl und fletschen die Zähne:
Deutschland, wir weben dein Leichentuch,
Wir weben hinein den dreifachen Fluch –
Wir weben, wir weben!

Ganzschön staatsverachtend der alte Heine 🙂 Wenn man überlegt dass das LG Berlin nun obigen Text nicht als Kunst sondern als Verunglimpfung des deutschen Staates eingeordnet hätte … Keine guten Zeiten für Heine-Gedichtlesungen.

Wer noch mehr sehr inteligente Ausführungen des BVerfG zu diesem Fall lesen will, kann das hier tun.

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